Sanierung und Sperre Tunnel Arlberg
S 16 Arlberg Schnellstraße
Der Arlbergtunnel auf der S 16 Arlberg Schnellstraße zwischen Tirol und Vorarlberg wird von 15. April bis 22. November 2024 in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt. Der Grund: Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen der Fahrbahn, Entwässerung und Tunnelbeschichtung zur Erhöhung der Sicherheit.
Information
Die Verkehrsregelungen haben sich bei der ersten Sperren 2015, 2017 und 2023 nach Rücksprache mit allen Beteiligten bestens bewährt und sind auch die Grundlage für die Sperre im Jahr 2024. Wir haben deswegen wiederum im Vorfeld in Zusammenarbeit mit Behörden, Einsatzorganisationen, Interessensgemeinschaften und den Ländern Vorarlberg und Tirol sämtliche Maßnahmen ergriffen, damit der Verkehr in dieser Zeit möglichst ohne Probleme über die Umleitungsstrecken fließen kann. Diese führen lokal über die Arlbergpass-Straße (B 197/L 197) oder großräumig über die Schweiz oder Deutschland.
Wichtiges auf einen Blick
Der knapp 14 Kilometer lange Arlbergstraßentunnel zwischen St. Anton in Tirol und Langen in Vorarlberg ist nicht nur der längste einröhrige Straßentunnel in Österreich. Er ist am hochrangigen Straßennetz auch die einzige wintersichere Ost-West-Verbindung zwischen Tirol und Vorarlberg. Nach 45 Jahren Betriebszeit wird nun die Fahrbahn, die Entwässerung und die Tunnelbeschichtung erneuert.
Die Maßnahmen helfen, den längsten Straßentunnel Österreichs für täglich rd. 8.000 Autofahrer:innen noch sicherer zu machen.
Während dieser Arbeiten ist eine sichere Fahrt durch den Tunnel in dieser Zeit nicht möglich. Deswegen sind die Vollsperren vom 15. April bis 22. November 2024 nicht zu umgehen.
Folgende Ausweichrouten stehen während der Sperren zur Verfügung
Der Arlbergpass ist ab Beginn der Vollsperre die regionale Ausweichroute. Vor allem an den Wochenenden kann es dann auf der Passstrecke aufgrund von Verkehrsüberlastungen zu Verzögerungen kommen.
Wir raten deswegen: Planen Sie ausreichend Zeit für die Fahrt während der Sperren ein und – sofern möglich – nutzen Sie den öffentlichen Verkehr oder eine der großräumigen Ausweichrouten am hochrangigen Straßennetz. Diese führen etwa über Rosenheim-München (Deutschland), über Gotthard und San Bernardino (Schweiz).
Ausweichrouten während der Sperren des Arlbergtunnels:
- Arlbergpass Straße (B 197/L 197)
- Strecke Rosenheim-München (Deutschland)
- Gotthard (Schweiz)
- San Bernardino (Schweiz)
Wer darf über die Arlbergpass-Straße (B197/L197) ausweichen?
| Freie Fahrt über den Pass gilt für Pkw, Kombis und Lkw ohne Anhänger sowie für Pkw und Kombis mit Anhänger (auch Wohnwagengespanne), solange der Anhänger nicht schwerer als 750 Kilogramm (hzG - höchstzulässiges Gesamtgewicht) ist. Pkw und Kombis mit Anhänger über 750 Kilogramm (hzG - höchstzulässiges Gesamtgewicht) müssen jedoch im Zeitraum von 1.7. bis 6.10.2024 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 17 Uhr großräumig über Deutschland, den Fernpass oder die Schweiz ausweichen. Die ASFINAG rät, für die Fahrt über den Arlbergpass mehr Zeit einzuplanen. Gerade am Wochenende kann es aufgrund von Verkehrsüberlastungen zu Verzögerungen über die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße kommen. | |
| Für Lkw mit Anhänger sowie für Sattelkraftfahrzeuge gilt für die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße für die Dauer der Vollsperre des Arlbergtunnels (15.04. bis 22.11.2024) ein generelles Fahrverbot. Diese Fahrzeuge müssen großräumig ausweichen (siehe Ausweichrouten). Ein klar definierter Ziel- und Quellverkehr ermöglicht es auch Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge, den Arlbergpass zu befahren, sofern die Fahrten den entsprechenden Ausnahmeregelungen entsprechen (siehe Ausnahmeregelungen). Eine eigene Ausnahmegenehmigung für diese Fahrten ist nicht notwendig. An den Wochenenden (Samstag, 9.00 Uhr bis Sonntag, 22.00 Uhr) besteht für Lkw samt Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeuge ein generelles Fahrverbot. | |
| Freie Fahrt über den Pass gilt für Pkw, Kombis, Wohnmobile und Lkw ohne Anhänger sowie für Pkw und Kombis mit Anhänger (auch Wohnwagengespanne), solange der Anhänger nicht schwerer als 750 Kilogramm (hzG - höchstzulässiges Gesamtgewicht) ist. Pkw und Kombis mit Anhänger über 750 Kilogramm (hzG - höchstzulässiges Gesamtgewicht) müssen jedoch im Zeitraum von von 1.7. bis 6.10.2024 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 17 Uhr großräumig über Deutschland, den Fernpass oder die Schweiz ausweichen. Die ASFINAG rät, für die Fahrt über den Arlbergpass mehr Zeit einzuplanen. Gerade am Wochenende kann es aufgrund von Verkehrsüberlastungen zu Verzögerungen über die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße kommen. | |
| Für Lkw, die keinen Anhänger ziehen, sowie für Busse mit und ohne Anhänger gibt es keine Einschränkungen für die Fahrt über den Arlbergpass. Die ASFINAG rät, für die Fahrt über den Arlbergpass mehr Zeit einzuplanen. Gerade am Wochenende kann es aufgrund von Verkehrsüberlastungen zu Verzögerungen über die die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße kommen. |
Ausnahmeregelungen für Lkw mit Anhänger & Sattelkraftfahrzeuge
Gemäß den Ausnahmeregelungen können auch Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge den Arlbergpass befahren, sofern die Fahrten nachstehenden Ausnahmeregelungen entsprechen. Diese gelten jeweils für den Zeitraum Sonntag, 22.00 Uhr bis Samstag, 9.00 Uhr wie folgt:
Lokaler Ziel- und Quellverkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle oder Ziel in den Bezirken Bludenz, Feldkirch oder Landeck getätigt werden. Diese Regelung betrifft den lokalen Ziel- und Quellverkehr.
Information
Das bedeutet: Der Ladeort (beispielsweise Aufnahme von Waren) oder der Entladeort (Zielgebiet der Fahrt) muss im oben definierten Bereich liegen. Dann ist die Fahrt über den Arlbergpass in dieser Zeit möglich.
Nordwest-Südost-Verkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle und Ziel in Vorarlberg, in Liechtenstein, in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar oder Rottweil, in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden oder Glarus und den Provinzen Bozen, Trient oder Belluno getätigt werden. Diese Regelung betrifft den Nordwest-Südost-Verkehr.
Information
Das bedeutet: Der Ladeort und der Entladeorten müssen sich zwingend in den oben definierten Bereichen befinden. Ein Benützen als „reine" Transitstrecke – wie etwa zur Abkürzung einer Anfahrt oder ein Durchfahren des Bereiches – ist somit nicht gestattet.
West-Ost-Verkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle und Ziel in Vorarlberg, in Liechtenstein, in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar oder Rottweil, in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Schwyz, Zug, Zürich oder Schaffhausen, in folgenden Gemeinden/Ortschaften des Kantons Graubünden (nördlich der Linie Chur –Davos): Ardez, Calfreisen, Castiel, Chur, Conters i. P., Davos, Fanas, Felsberg, Fläsch, Fideris, Flims, Ftan, Furna, Grüsch, Guarda, Haldenstein, Igis, Jenaz, Jenins, Klosters-Serneus, Küblis, Laax, Langwies, Lavin, Lüen, Luzein, Maienfeld, Maladers, Malans, Mastrils, Pagig, Peist, Ramosch, Saas i. P., Samnaun, Says, Schiers, Scuol, Seewis i. P., Sent, St. Antönien, St. Antönien-Ascharina, St. Peter, Susch, Tamins, Tarasp, Trimmis, Trin, Tschlin, Untervaz, Valzeina oder Zizers UND in den Tiroler Bezirken Landeck, Imst, Innsbruck - Stadt, Innsbruck - Land oder Schwaz getätigt werden. Dies betrifft den West-Ost-Verkehr.
Information
Das bedeutet: Der Ladeort und der Entladeort müssen sich zwingend in den oben definierten Bereichen befinden. Ein Benützen als „reine" Transitstrecke – wie etwa zur Abkürzung einer Anfahrt oder ein Durchfahren des Bereiches – ist somit nicht gestattet.
Weitere Informationen finden Sie auf asfinag.at.